Unsere Bedingungen

 

- Eine revierkundige Person sollte uns zur Verfügung stehen, um uns an die        Einstände und  Dickungen heranzuführen.

- Wir jagen nicht an Autobahnen und viel befahrenen Straßen oder Bahnlinien.    (Bei Geschwindigkeitsreduzierung evtl. nach Absprache.)

- Die Jagdleitung erlaubt uns  Hundeführern, eine unterladene Waffe        mitzuführen, die wir für einen Fangschuß auf gestelltes Wild oder zum      Selbstschutz einsetzen.

-Wenn sich ein Hund im Gefahrenbereich am Wild befindet, darf nicht        geschossen werden.

- Von Hunden gestelltes Wild wird ausschließlich vom Hundeführer abgefangen   oder der Fangschuß angetragen.

-Ein eventuelles Überjagen der Hunde sollte mit den Nachbarrevieren abgeklärt  sein.

- Auf der Karte unserer Hundeführer sollten folgende Nummern vermerkt sein:

- Jagdleitung

- Tierarzt/ Tierklinik (mit Wegbeschreibung)

- Ansteller/ ortskundige Person

- Falls unsere Nachsuchengespanne zum Einsatz kommen sollten, muß deren     Sicherheit, vor allem bei einer eventuellen Hetze, gegeben sein (Straßen,   Bahnlinien etc.). Die Nachsuchenführer entscheiden, ob, wann und wo sie ihre Hunde schnallen.

 

Der Schütze muss sich für die Nachsuchenführer zur Einweisung und ggf. Unterstützung bereit halten.