- Eine
revierkundige Person sollte uns zur Verfügung stehen, um uns an die Einstände und Dickungen heranzuführen.
- Wir jagen nicht an
Autobahnen und viel befahrenen Straßen oder Bahnlinien. (Bei Geschwindigkeitsreduzierung evtl. nach Absprache.)
- Die Jagdleitung
erlaubt uns Hundeführern, eine unterladene Waffe mitzuführen, die wir für einen Fangschuß auf gestelltes Wild oder zum Selbstschutz
einsetzen.
-Wenn sich ein Hund
im Gefahrenbereich am Wild befindet, darf nicht geschossen werden.
- Von Hunden
gestelltes Wild wird ausschließlich vom Hundeführer abgefangen oder der Fangschuß angetragen.
-Ein eventuelles
Überjagen der Hunde sollte mit den Nachbarrevieren abgeklärt sein.
- Auf der Karte
unserer Hundeführer sollten folgende Nummern vermerkt sein:
-
Jagdleitung
- Tierarzt/
Tierklinik (mit Wegbeschreibung)
- Ansteller/
ortskundige Person
- Falls unsere
Nachsuchengespanne zum Einsatz kommen sollten, muß deren Sicherheit, vor allem bei einer eventuellen Hetze, gegeben sein (Straßen, Bahnlinien etc.). Die
Nachsuchenführer entscheiden, ob, wann und wo sie ihre Hunde schnallen.
Der Schütze muss sich
für die Nachsuchenführer zur Einweisung und ggf. Unterstützung bereit halten.