Unsere Bedingungen

 

- Eine revierkundige Person sollte uns zur Verfügung stehen, um       uns an die  Einstände und  Dickungen heranzuführen.

- Wir jagen nicht an Autobahnen und viel befahrenen Straßen           oder Bahnlinien.    (Bei Geschwindigkeitsreduzierung evtl. nach Absprache.)

- Die Jagdleitung erlaubt uns  Hundeführern, eine unterladene        Waffe  mitzuführen, die wir für einen Fangschuss auf                      gestelltes Wild oder zum  Selbstschutz einsetzen.

- Wenn sich ein Hund im Gefahrenbereich am Wild befindet, darf     nicht  geschossen werden.

- Von Hunden gestelltes Wild wird ausschließlich vom                        Hundeführer abgefangen   oder der Fangschuss angetragen.

-Ein eventuelles Überjagen der Hunde sollte mit den             Nachbarrevieren abgeklärt  sein.

- Auf der Karte unserer Hundeführer sollten folgende Nummern vermerkt sein:

- Jagdleitung

- Tierarzt/ Tierklinik (mit Wegbeschreibung)

- Ansteller/ ortskundige Person

- Falls unsere Nachsuchengespanne zum Einsatz kommen sollten,     muss deren  Sicherheit, vor allem bei einer eventuellen Hetze,         gegeben sein (Straßen,   Bahnlinien etc.). Die Nachsuchenführer     entscheiden, ob, wann und wo sie ihre Hunde schnallen.

 

Der Schütze muss sich für die Nachsuchenführer zur Einweisung und ggf. Unterstützung bereit halten.